
Am vergangenen Wochenende (11.12.2021) wurden 2 Giftköderpackungen (siehe Bild) bei der großen Scheune in der Nähe der Vereinsanlagen des SV Großaltdorf, des Schützenvereins und unseres Vereins gefunden. Diese Köder waren für jedermann, also auch für Kinder zugänglich, offen ausgelegt. Die Giftköder wurden eingesammelt. Es können aber natürlich noch weitere Giftköder ausgelegt worden sein.
Wie sich herausstellt, besteht zudem der Verdacht, dass derartige Giftköder auch am Ortsrand von Großaltdorf, im Bereich Aalenbach ausgelegt wurden und dies vermutlich schon seit etwa 4 Wochen.
Vermutlich haben bereits zwei Hunde Gift aufgenommen. Einer der Hunde ist bereits seit 3-4 Wochen in tierärztlicher Behandlung und es geht ihm sehr schlecht. Der behandelnde Tierarzt sagte der betroffenen Hundehalterin, dass er bereits einen weiteren Hund aus Großaltdorf behandelt hat. Ob dieser Hund lebt, oder verstorben ist, ist momentan nicht bekannt. Ob und wo dieser Hund ebenfalls Gift aufgenommen hat, ist ebenfalls noch nicht sicher geklärt.
Mit dem Sohn der anfänglich erwähnten Hundehalterin wurde gesprochen. Er wird die Stadt Vellberg offiziell informieren und anregen, dass in der „Vellberger Stimme“ eine entsprechende Info aktuell veröffentlicht wird und vielleicht auch der angestellte Gemeindevollzugsbeamte verstärkt in diesem Bereich vorbeischaut. Die betroffene Hundehalterin wird darum gebeten, auch eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Das zuständige Veterinäramt ist von dem Tierarzt wohl schon informiert.
Aus den Reihen unserer Mitglieder kam es bislang zu keinen Rückmeldungen darüber, dass Hunde von Vereinsmitgliedern betroffen sind.
Alle Mitglieder und Hundehalter werden hiermit natürlich trotzdem gebeten, darauf zu achten, dass Ihre Kinder und/ oder Hunde beim Spaziergang keine Fremdkörper aufnehmen. Da in dem Bereich Leinenzwang besteht, dürfte dies für Hunde ohne Problem möglich sein.
Sofern sachdienliche Hinweise zu den Giftködern gemacht werden können, wird um Email an vorstand@hunde-machen-spass.de
gebeten. Bitte mit Namens- und Wohnortangabe, sowie telefonischer Erreichbarkeit für mögliche Rückfragen.
Natürlich steht es jedem Hinweisgeber darüber hinaus frei, sich direkt an zuständige Behörden zu wenden.
Die Vereinsleitung



